Frau Barbara Steiger wird zur Begleitung in der Seelsorge für die Wohnen und Pflege Oberkirch beauftragt  

Pilotprojekt: Seelsorge wird in Alten- und Behindertenhilfe gestärkt. Weihbischof Peter Birkhofer beauftragt 13 Menschen zu Begleitenden in der Seelsorge.

In einem festlichen Gottesdienst hat Weihbischof Peter Birkhofer im Haus Maria Lindenberg in St. Peter 13 Männer und Frauen, die in der Alten- und Behindertenhilfe der Caritas tätig sind, zu Begleiterinnen und Begleiter in der Seelsorge beauftragt. Sie hatten zuvor von Februar bis Juli 2023 an einem Pilotprojekt zur Qualifizierung teilgenommen. Insgesamt 16 Personen haben die Fortbildung absolviert und werden in Zukunft als Beauftragte Mitverantwortung für die Seelsorge in ihren Einrichtungen tragen. Sie organisieren und führen seelsorgerliche Angebote in Absprache mit dem Seelsorgeteam vor Ort durch.

Weihbischof Peter Birkhofer betont: "Die Begleiterinnen und Begleiter in der Seelsorge sind diejenigen, die ihre Berufung in der jeweiligen Einrichtung leben und in der Begleitung älterer, alter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen tagtäglich tätig sind. Sie kennen ihre Bewohnerinnen und Bewohnter mit Namen, sie kennen ihre Geschichten, sie wissen um das, was sie belastet. Als Mitarbeitende in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, sind sie systemrelevant - als Begleiterinnen und Begleiter in der Seelsorge leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag dazu, den Trost des Glaubens und die Güte unseres Gottes offiziell und im Auftrag unseres Erzbischofs im System der Einrichtung relevant, greifbar und erlebbar zu machen."

Bild: Erzdiözese Freiburg

Caritas-Mitarbeitende werden befähigt, seelsorgerlich zu begleiten

Hintergrund für die Beauftragung ist ein Qualifizierungs-Projekt, das im Erzbistum Freiburg in diesem Jahr zum ersten Mal gestartet war. Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen Erzbischöflichem Seelsorgeamt und dem Diözesancaritasverband. In vier jeweils dreitägigen Modulen wurden die Caritas-Mitarbeitenden befähigt, Menschen in ihren Einrichtungen auch seelsorgerlich zu begleiten. Dabei haben sich die Teilnehmenden über ihre eigenen Glaubenserfahrungen ausgetauscht und sind in die Praxis des seelsorgerlichen Gesprächs und die Gestaltung von religiösen Ritualen eingeführt worden.

Die Idee ist, dass stationäre Einrichtungen als Orte kirchlichen Lebens etabliert werden. So belegen Studien, dass Seelsorge eine positive Wirkung auf die Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sowie ihre Angehörigen hat. Dr. Simone Bell-D’Avis, Bildungsreferentin für die Seelsorge mit Menschen mit Behinderung im Erzbischöflichen Seelsorgeamt, sagt: "Mit der zusätzlichen Qualifizierung wird die Verbindung von Caritas und Pastoral zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohnern gestärkt." So engagieren sich die angehenden Begleiterinnen und Begleiter seit Jahren in ihren Berufen für Menschen, die in besonderer Weise auf Assistenz und Unterstützung angewiesen sind. In diesem Miteinander zeigte sich immer wieder, dass existenzielle Fragen und religiöse Themen an Bedeutung gewinnen. "Nun darf diese Begleitung auch offiziell die religiösen Lebensfragen umfassen und in geprägten oder zu prägenden Ritualen Gestalt gewinnen", erklärt Simone Bell-D’Avis. 

Die Idee, Beschäftigte in der Alten- und Behindertenhilfe zu Begleitenden in der Seelsorge auszubilden, nahm Anfang der 2000er Jahre im Erzbistum Köln in der Behindertenseelsorge seinen Anfang. Mittlerweile sind in den (Erz-)Bistümern Köln, Paderborn, Münster und Limburg einige hundert Personen qualifiziert und beauftragt worden. (ebfr)

Text: Christine von Lossau