Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2024. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 4
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 123,22 €
Einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) 64,87 €
Ausbildungsumlage 5,13 €
Investitionskosten 10,90 €
Unterkunft 18,62 €
Verpflegung 16,79 €
Kosten pro Tag 116,31 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) 3.538,15 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) -319,40 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner/in: 3.218,75 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohnern werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 4

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Investitionskosten 10,90 €
Unterkunft 18,62 €
Verpflegung 16,79 €
Pflegeentgelt 123,22 €
Ausbildungszuschlag 5,13 €
Kosten pro Tag 174,66 €

 

Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 4

Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 1.774,- Euro pro Jahr,
bzw. für die Verhinderungspflege (VHP) max. 1.612,- Euro pro Jahr.

Der Betrag von 1.774,- Euro (KZP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
Pflegebedingter Aufwand 128,35 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 13,8 Tage

 

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Verhinderungspflege
Pflegebedingter Aufwand 128,35 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 12,5 Tage



Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (46,31 € pro Tag) sind vom Bewohner/Angehörigen zu tragen.