Vollstationäre Pflege:
Unsere Leistungsentgelte werden in sogenannten Pflegesatzverhandlungen zwischen der Einrichtung und den Kostenträgern, d.h. den Pflegekassen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg auf der Grundlage bindender gesetzlicher Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes stets für einen gewissen Zeitraum vereinbart.
Die für Sie entstehenden Kosten teilen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz in fünf
Teilentgelte auf, die wir auch so in unseren Rechnungen ausweisen müssen:
- das Pflegeentgelt deckt sämtliche grundpflegerischen Leistungen ab sowie die Leistungen der Beschäftigung und Betreuung und unterscheidet sich nach dem jeweiligen Pflegebedarf des Bewohners; der Pflegebedarf wird mit der Eingradung durch den Medzinischen Dienst der Krankenversicherung(MDK) in eine der fünf Pflegegrade ermittelt. Die Preisliste Kurzzeitpflege könnte auch in den folgenden Link Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Für St.Barbara wären die zwei Links dann adäquat, die Preisliste sende ich Ihnen in der Anlage.
- Mit Unterkunft und Verpflegung, die wir ebenfalls getrennt ausweisen müssen, werden die
hauswirtschaftlichen Leistungen berechnet. Hierzu zählt auch der Hausmeisterservice. - Die Investitionskosten decken unsere Reparaturen und Anschaffungen sowie die Miete für unser Gebäude ab.
- Die Ausbildungsumlage, die wir an das Land Baden-Württemberg abführen müssen, ist im ganzen Land für alle Altenpflegeheime identisch und dient zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung.
Die aktuellen Tagespflegesätze für Dauerpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege entnehmen Sie bitte den angefügten pdf-Dateien. Seit dem 01.01.2017 zahlen alle Bewohner nach Bestimmung des Gesetzgebers von Pflegegrad 2-5 den gleichen sogenannten einheitlichen Eigenanteil.
Unsere Preisliste enthält den Eigenanteil nach Abzug des Anteils der Pflegekasse.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um diesen Eigenanteil zu zahlen, unterstützt Sie auf Antrag das örtliche Sozialamt nach Überprüfung Ihrer finanziellen Situation. Unterhaltspflichtige Angehörige werden ebenfalls auf ihre finanziellen Beteiligungsmöglichkeit hin überprüft.