Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 1
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 75,65 €
Ausbildungsumlage 5,40 €
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 19,94 €
Verpflegung 18,17 €
Kosten pro Tag 147,25 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) 4.479,35 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) 0,00 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: 4.479,35 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*innen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 22,64 €
Verpflegung 20,63 €
Pflegeentgelt 166,40 €
Ausbildungszuschlag 5,40 €
Gesamtkosten pro Tag 243,16 €