Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. Juni 2024. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 2
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 90,18 €
Einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) 64,87 €
Ausbildungsumlage 5,13 €
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 18,62 €
Verpflegung 16,79 €
Kosten pro Tag 133,50 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) 4.061,07 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) -319,40 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner/in: 3.741,67 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohnern werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 2

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 18,62 €
Verpflegung 16,79 €
Pflegeentgelt 90,18 €
Ausbildungszuschlag 5,13 €
Kosten pro Tag 158,81 €

 

Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2

Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 1.774,- Euro pro Jahr,
bzw. für die Verhinderungspflege (VHP) max. 1.612,- Euro pro Jahr.

Der Betrag von 1.774,- Euro (KZP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
Pflegebedingter Aufwand 95,31 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 18,6 Tage

 

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Verhinderungspflege
Pflegebedingter Aufwand 95,31 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 16,9 Tage


Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (63,50 € pro Tag) sind vom Bewohner/Angehörigen zu tragen.