Pflegesatzrechner
Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. Juni 2024. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!
Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.
Vollzeitpflege
Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 2 | |
---|---|
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung | 90,18 € |
Einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) | 64,87 € |
Ausbildungsumlage | 5,13 € |
Investitionskosten | 28,09 € |
Unterkunft | 18,62 € |
Verpflegung | 16,79 € |
Kosten pro Tag | 133,50 € |
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) | 4.061,07 € |
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) | -319,40 € |
monatl. Eigenanteil für Bewohner/in: | 3.741,67 € |
Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.
Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.
Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohnern werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 2
Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege | |
---|---|
Investitionskosten | 28,09 € |
Unterkunft | 18,62 € |
Verpflegung | 16,79 € |
Pflegeentgelt | 90,18 € |
Ausbildungszuschlag | 5,13 € |
Kosten pro Tag | 158,81 € |
Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2
Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 1.774,- Euro pro Jahr,
bzw. für die Verhinderungspflege (VHP) max. 1.612,- Euro pro Jahr.
Der Betrag von 1.774,- Euro (KZP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:
Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege | |
---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 95,31 € |
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu | 18,6 Tage |
Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Verhinderungspflege | |
---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 95,31 € |
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu | 16,9 Tage |
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (63,50 € pro Tag) sind vom Bewohner/Angehörigen zu tragen.