Pflegesatzrechner
Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!
Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.
Vollzeitpflege
| Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 2 (ab 01.04.2026) | |
|---|---|
| Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung | 143,47 € |
| davon anzurechnender einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) | 74,56 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Investitionskosten | 28,09 € |
| Unterkunft | 19,94 € |
| Verpflegung | 18,17 € |
| Kosten pro Tag | 146,16 € |
| Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) | 4.446,19 € |
| abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) | -364,89 € |
| monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: | 4.081,30 € |
Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.
Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.
Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*innen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5
| Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2026) | |
|---|---|
| Investitionskosten | 28,09 € |
| Unterkunft | 22,64 € |
| Verpflegung | 20,63 € |
| Pflegeentgelt | 166,40 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Kosten pro Tag | 243,16 € |
Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2 bis 5
Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) und die Verhinderungspflege (VHP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 3.539,- Euro pro Jahr.
Der Betrag von 3.539- Euro (KZP/ VHP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:
| Kostenübernahme durch Pflegekasse (max. 3.539 €/Jahr) | |
|---|---|
| Pflegebedingter Aufwand (171,80 €/Tag) | 20,59 Tage |
| Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung/Investitionen) | 71,36 €/Tag |
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (71,36 € pro Tag) sind von dem/der Bewohner*in zu tragen.