Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 2 (ab 01.04.2026)
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung  143,47 €
davon anzurechnender einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) 74,56 €
Ausbildungszuschlag 5,40 €
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 19,94 €
Verpflegung 18,17 €
Kosten pro Tag 146,16 €
   
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) 4.446,19 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) -364,89 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: 4.081,30 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*innen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2026)
Investitionskosten 28,09 €
Unterkunft 22,64 €
Verpflegung 20,63 €
Pflegeentgelt 166,40 €
Ausbildungszuschlag 5,40 €
Kosten pro Tag 243,16 €

 

Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2 bis 5

Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten 
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) und die Verhinderungspflege (VHP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 3.539,- Euro pro Jahr.

Der Betrag von 3.539- Euro (KZP/ VHP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:

Kostenübernahme durch Pflegekasse (max. 3.539 €/Jahr)
Pflegebedingter Aufwand (171,80 €/Tag) 20,59 Tage
Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung/Investitionen) 71,36 €/Tag

 

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (71,36 € pro Tag) sind von dem/der Bewohner*in zu tragen.